Münchner Montagsdemo
Marienplatz 18:00 Uhr
Regelmäßig auf dem Marienplatz oder
Am Richard-Strauss-Brunnen, Neuhauser/Kaufingerstraße
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Das Bundesverfassungsg. hat den Antrag im Organstreit "Bundeswehreinsatz in
Heiligendamm“ im Juni 2007 verworfen.
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Was Sie schon immer über Clement Wissen wollten . . .
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Bundesweite Montagsdemo.
Am Richard-Strauss-Brunnen, Neuhauser/Kaufingerstraße
DER FALL STEINBRÜCK
Ex-Finanzminister Steinbrück hat bis dato 13 Honorar-Vorträge für mindestens 91.000 Euro in der noch jungen Wahlperiode gehalten, aber gleichzeitig bei sechs von elf wichtigen Abstimmungen gefehlt.mehr lesen...
Barroso: Umstürze im Süden Europas möglich
mehr lesen...Sparpaket? Windbeutel!
Ein Kommentar von Heribert Prantlmehr lesen, SZ
Das Bundesverfassungsg. hat den Antrag im Organstreit "Bundeswehreinsatz in
Heiligendamm“ im Juni 2007 verworfen.
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Was Sie schon immer über Clement Wissen wollten . . .
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Großdemonstration
12. Juni 2010 in StuttgartBundesweite Montagsdemo.
Wieder mehr arme Menschen
in Deutschland
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in Deutschland
FDP Darmstadt traumatisiert:
Noch mehr Strafanzeigen gegen die Römer ...Unterstützt die GALIDA gegen Einschüchterungs-Strategie!
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Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemaeß
Steuer gegen Armut
mehr lesen...NEU: BSG-Urteil
Leistungen für Mehrbedarfe
wegen Kinderkleidung im Wachstumsalter?
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wegen Kinderkleidung im Wachstumsalter?
"Wir zahlen nicht für eure Krise" 5.000 protestierten gegen Sozialabbau . . .
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Auch nicht in München !!
12. Juni 2010 in Berlin
Wir zahlen nicht für die Krise! Druck machen gegen die Pläne der Regierung – Für soziale und ökologische Antworten auf die Krisen!
Bundesweite Demonstration am 12. Juni 2010 in Berlin
Bundesweite Demonstration am 12. Juni 2010 in Berlin
"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG)
Geistige Brandstifter am Werk
Sind Arbeitslose gesellschaftlicher "Bodensatz"?
Zum Thema Umsetzung vom "Modellprojekt Bürgerarbeit", an dem 26 Jobcenter in ganz Bayern teilnahmen, hat nach einem Bericht der Mainpost vom 11. Oktober, die Bayerische Sozialministerin Haderthauer wörtlich gesagt: "Es bleibt aber ein Bodensatz, bei dem wir mit anderen Mitteln ranmüssen." Eine derartige Aussage, nämlich, arbeitslose Menschen als (gesellschaftlichen) "Bodensatz" zu bezeichnen, ist für mich als Mensch und Bürger nicht hinnehmbar. „Arbeitslose Menschen, die , aus welchen Gründen auch immer, mit ihrer Beschäftigungslosigkeit zu kämpfen haben, als „Bodensatz“ zu bezeichnen, halte ich für menschenverachtend und zynisch und erinnert an die Reservatenkammer der Propaganda von Hitler und Goebbels. Ich protestiere daher gegen eine derartige Wortwahl, die keinem Politiker, keiner Politikerin und schon gar nicht einer Sozialministerin über die Lippen kommen dürfte!"
Gegen diese Wortwahl protestierte auch die SPD-Sozialsprecherin, Christa Steiger,die keinem Politiker, keiner Politikerin und schon gar nicht einer Sozialministerin über die Lippen kommen dürfte," so in einem Offenen Brief an die Bayerische Sozialministerin Haderthauer.
Gegen die Bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer wurde bei der STA-München Strafanzeige erstattet,gleichfalls Beschwerde wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts, sowie Anzeige wegen Diskriminierung bei der EU eingereicht. DMK
Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber - ein juristischer Hammer
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muß die Bundesregierung nachbessern. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit, Johannes Masing, Hans-Jürgen Papier (Vorsitz und Präsident), Christine Hohmann-Dennhardt und Reinhard Gaier, haben entschieden.
Das Ergebnis der Urteilsverkündung besteht darin, dass die Gesetze Verfassungswidrig und nichtig sind, die Gesetze die diese Datenspeicherung vorsehen, dass ist im Grunde genommen ein "juristischer Hammer" die Gesetze sind so anzusehen als ob sie von Anfang an unwirksam und nichtig gewesen sind d. h. nie in Kraft getreten sind, eine stärkere Sanktion hat das Verfassungsgericht praktisch nicht zur Verfügung, so Prof. Michael Brenner, der Universität Jena,
Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten werden unverzüglich gelöscht werden müssen.
Ganz abschaffen muß der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Das ist auch der Grund, warum die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen hätten. Deutschland ist erheblich, über das Maß hinaus gegangen was Brüssel vorgegeben hat.
Zum Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html





