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Münchner Montagsdemo
Marienplatz 18:00 Uhr

Regelmäßig auf dem Marienplatz oder
Am Richard-Strauss-Brunnen, Neuhauser/Kaufingerstraße

DER FALL STEINBRÜCK

Ex-Finanzminister Steinbrück hat bis dato 13 Honorar-Vorträge für mindestens 91.000 Euro in der noch jungen Wahlperiode gehalten, aber gleichzeitig bei sechs von elf wichtigen Abstimmungen gefehlt.
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Barroso: Umstürze im Süden Europas möglich

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Sparpaket? Windbeutel!

Ein Kommentar von Heribert Prantl
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Das Bundesverfassungsg. hat den Antrag im Organstreit "Bundeswehreinsatz in
Heiligendamm“ im Juni 2007 verworfen.

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Was Sie schon immer über Clement Wissen wollten . . .
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Großdemonstration

12. Juni 2010 in Stuttgart

Bundesweite Montagsdemo.
Wieder mehr arme Menschen
in Deutschland
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FDP Darmstadt traumatisiert:

Noch mehr Strafanzeigen gegen die Römer ...
Unterstützt die GALIDA gegen Einschüchterungs-Strategie!

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Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemaeß

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Steuer gegen Armut

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NEU: BSG-Urteil

Leistungen für Mehrbedarfe
wegen Kinderkleidung im Wachstumsalter?
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"Wir zahlen nicht für eure Krise" 5.000 protestierten gegen Sozialabbau . . .
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Keine Stimme den Nazis
Auch nicht in München !!

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12. Juni 2010 in Berlin

Wir zahlen nicht für die Krise! Druck machen gegen die Pläne der Regierung – Für soziale und ökologische Antworten auf die Krisen!
Bundesweite Demonstration am 12. Juni 2010 in Berlin

"Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, sozialer Bundesstaat" (Art. 20 Abs. 1 GG)


Eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber - ein juristischer Hammer


Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muß die Bundesregierung nachbessern. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe mit, Johannes Masing, Hans-Jürgen Papier (Vorsitz und Präsident), Christine Hohmann-Dennhardt und Reinhard Gaier, haben entschieden.

Das Ergebnis der Urteilsverkündung besteht darin, dass die Gesetze Verfassungswidrig und nichtig sind, die Gesetze die diese Datenspeicherung vorsehen, dass ist im Grunde genommen ein "juristischer Hammer" die Gesetze sind so anzusehen als ob sie von Anfang an unwirksam und nichtig gewesen sind d. h. nie in Kraft getreten sind, eine stärkere Sanktion hat das Verfassungsgericht praktisch nicht zur Verfügung, so Prof. Michael Brenner, der Universität Jena,

Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten werden unverzüglich  gelöscht werden müssen.

Ganz abschaffen muß der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Das ist auch der Grund, warum die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen hätten. Deutschland ist erheblich, über das Maß hinaus gegangen was Brüssel vorgegeben hat.
Zum Urteil: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html